Erholungsbeihilfe: Eine steuerfreie Möglichkeit zur Mitarbeitermotivation

Die Arbeitsbelastung in Unternehmen steigt, genauso auch die Anforderungen an die Mitarbeitergesundheit eines Unternehmens. Es ist wichtiger denn je, dass Mitarbeitende auch durch Maßnahmen zur Erholung unterstützen werden. Hier bietet die Erholungsbeihilfe eine attraktive Möglichkeit für Arbeitgebende:

Mitarbeitenden kann eine finanzielle Unterstützung für Erholungszwecke gewährt werden – und das unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt und sozialversicherungsfrei.

Was ist eine Erholungsbeihilfe?

Die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die zur Förderung der Erholung und Gesundheit der Beschäftigten dient und kann beispielhaft für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Urlaubsreisen

  • Kuraufenthalte oder Gesundheitsmaßnahmen

  • Erholungsmaßnahmen für die Familie

Im Gegensatz klassischen Urlaubsgeld unterliegt die Erholungsbeihilfe jedoch einer besonderen steuerlichen Begünstigung.

Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 % versteuert werden. Dadurch entfällt die individuelle Lohnsteuerbelastung für Arbeitnehmende. Der zusätzliche Betrag kommt daher „brutto = netto“ beim Mitarbeiter an. Zudem ist sie sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt wird.

Damit die steuerliche Begünstigung möglich ist, gelten folgende jährliche Höchstbeträge:

  • 156 Euro für Arbeitnehmende

  • 104 Euro für die/den Ehepartner/-in

  • 52 Euro pro Kind

Diese Beiträge dürfen jedoch nicht überschritten werden, ansonsten entfällt die Pauschalversteuerung.

Voraussetzungen und Verwendung

Die Erholungsbeihilfe muss für erholungsfördernde Maßnahmen verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Urlaubsreisen (nachweisbar durch Hotelrechnungen oder Buchungsbestätigungen)

  • Kuraufenthalte oder Gesundheitsmaßnahmen

  • Erholungsmaßnahmen für die Familie

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber einen Nachweis über die Verwendung der Beihilfe erbringen, um die steuerliche Begünstigung zu gewährleisten.

Lohnt sich die Erholungsbeihilfe?

Die Erholungsbeihilfe ist eine einfache und steuerlich attraktive Möglichkeit, um Mitarbeiter zu unterstützen und ihre Erholung zu fördern. Arbeitgebende profitieren von einer gesteigerten Motivation und Bindung ihrer Teams, während Arbeitnehmende sich über eine steuerfreie Unterstützung für den nächsten Urlaub oder Erholungsmaßnahmen freuen können.

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